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Die Karl Marx gibt ihre Eigentumswohnungen ab

Verkauf von 397 Eigentumswohnungen

Die Wohnungsgenossenschaft „Karl Marx“ Potsdam eG verkauft im Laufe der kommenden zehn Jahre ihre 397 Eigentumswohnungen. Dies beschlossen die gewählten Vertreter der Genossenschaft auf ihrer Versammlung am 25. Juni 2025. Bei den Eigentumswohnungen handelt es sich um Einzelwohnungen in neun Wohneigentumsgemeinschaften, unter anderem in Babelsberg und in der Waldstadt. Die Genossenschaft bietet die Wohnungen zuerst den derzeitigen Bewohnern und im Weiteren ihren Mitgliedern an. Mit entsprechenden Briefen informiert die Genossenschaft derzeit ihre Mitglieder, betroffene Bewohner und deren Nachbarn.

Zur Erfüllung des Altschuldenhilfegesetzes hatte die Genossenschaft 1993 insgesamt 1126 Wohnungen in Wohnungseigentum umgewandelt, um diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu veräußern. Nach Änderung der Gesetzeslage im Jahre 1999 behielt die Genossenschaft 397 Eigentumswohnungen, die noch nicht verkauft waren, in ihrem Bestand.

 

Konzentration auf genossenschaftlichen Bestand

Nunmehr hat die Genossenschaft entschieden, ihre Eigentumswohnungen zu verkaufen, um sich auf die Entwicklung des genossenschaftlichen Wohnungsbestandes konzentrieren zu können. Einen entsprechenden Beschluss fasste auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat die Vertreterversammlung am 25. Juni 2025. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sind, so betont der Vorstand in Briefen an die Genossenschaftsmitglieder, allgemein wirtschaftliche Gründe: Aktuell ist die Genossenschaft von der Energie- und Wärmewende stark gefordert. Notwendig ist in den kommenden Jahren auch die Erneuerung sämtlicher Versorgungsstränge in allen Gebäuden. Dazu kommen die punktuelle Anpassung des Bestandes auf die Bedürfnisse der immer älter werdenden Nutzerschaft, gleichzeitig auch die Herrichtung familienfreundlicher Wohnungen für Mehrpersonenhaushalte. Hinzu kommt die eingeschränkte Steuerbarkeit der Investitionen in den neun Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen die Genossenschaft nur begrenzte Stimmrechte hat.

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 28. Mai 2025 detaillierte Regeln beschlossen, wie die Wohnungen zu veräußern sind. Die Regularien sichern die Interessen der Bewohner der Wohnungen und darüber hinaus die der Mitglieder der Genossenschaft. Überdies dienen sie der Transparenz der Verkaufsvorgänge.

 

Bewohner und Mitglieder werden bevorzugt

Die Eigentumswohnungen werden ausschließlich einzeln veräußert. So können sie in jedem einzelnen Falle den jeweiligen Nutzern zum Erwerb angeboten werden.

Zunächst werden die leerstehenden und die im Laufe der Zeit freiwerdenden Eigentumswohnungen verkauft. Grundsätzlich sind diese Wohnungen zuerst Mitgliedern der Genossenschaft anzubieten und erst dann anderen Privatpersonen. Sie dürfen nur an natürliche Personen veräußert werden.

Jedem Nutzer, der nicht selbst erwerben möchte, müssen laut genossenschaftseigenem Reglement drei gleichwertige Wohnungen angeboten werden. Demnach richtet sich das Tempo des Verkaufs nach den Austauschangeboten, die die Genossenschaft unterbreiten kann.

Beim Verkauf bewohnter Eigentumswohnungen gilt grundsätzlich:

  • Zuerst wird dem Bewohner die Wohnung angeboten.
  • Verzichtet dieser, können dessen Verwandte 1. Grades die Wohnung erwerben.
  • Wird auch dies nicht gewünscht, wird die Wohnung nunmehr anderen Mitgliedern angeboten.
  • Erst danach können auch Nichtmitglieder zum Zuge kommen, aber immer nur natürliche Personen.

 

Strenges Reglement schützt Interessen der Mitglieder

Sollte sich der Nutzer entscheiden, in der Wohnung zu bleiben, die an einen Dritten veräußert wird, bleibt er vor Überraschungen geschützt: Der Verkauf einer bewohnten Eigentumswohnung durch die Genossenschaft erfolgt mit einem im Kaufvertrag gesicherten Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarfs sowie einem Mieterhöhungsverzicht des neuen Eigentümers für fünf Jahre.

Sollte sich ein Bewohner entscheiden, seine Wohnung nicht zu erwerben, sondern lieber umzuziehen, wird er in seinen Rechten ebenfalls geschützt. Die Nachteile nichtkaufender Nutzer werden im Falle eines Wohnungswechsels innerhalb der Genossenschaft ausgeglichen durch:

  • bevorzugte Vermittlung einer gleichwertigen Wohnung;
  • hierzu werden dem betroffenen Nutzer 3 gleichwertige Wohnungen vorgeschlagen;
  • Übernahme der umzugsbedingten Kosten in angemessener Höhe;
  • sollte das Nutzungsentgelt (die Nettokaltmiete) pro Quadratmeter der ehemaligen Wohnung geringer sein als das in der neuen Wohnung, wird dieses in gleicher Höhe über einen Zeitraum von fünf Jahren fortgeschrieben.

Information und Beratung

Die ersten freien Eigentumswohnungen sollen im zweiten Halbjahr 2025 angeboten werden. Die Genossenschaft rechnet damit, dass der Verkauf aller Eigentumswohnungen zehn Jahre brauchen wird. Der Verkauf erfolgt zu ortsüblichen Marktpreisen, die die Genossenschaft extern ermittelt lässt.

Mit individuellen Briefen informiert der Vorstand dieser Tage alle betroffenen Bewohner, deren Nachbarn und alle Mitglieder der Genossenschaft über die Beschlusslage und die Regularien des Verkaufs. Ab September haben Betroffene die Möglichkeit, sich im direkten Gespräch mit den zuständigen Mitarbeiterinnen der Genossenschaften im Detail informieren und beraten zu lassen.

 

Kontakt

Wohnungsgenossenschaft „Karl Marx“ Potsdam eG

Benedikt Nowak

0331 6458-130

nowak(at)wgkarlmarx.de

 

Pressemitteilung als PDF-Dokument.