Ergänzende Absicherung bei Wohnungsverkauf
Die Entscheidung der letztjährigen ordentlichen Vertreterversammlung, 397 historisch bei der Karl Marx verbliebene Eigentumswohnungen in der Waldstadt, Am Stern und in Babelsberg zu verkaufen, hat bekanntlich in den vergangenen Wochen und Monaten zu Fragen und Diskussionen geführt. Auch die Vertreter der Karl Marx haben sich in der Folge wiederholt mit dem Thema auseinandergesetzt. Dabei ging es einer breiten Mehrheit darum, die getroffene Entscheidung im Sinne der Mitglieder so sozial abgesichert wie möglich auszugestalten. Insbesondere die Situation Älterer vom Verkauf Betroffener soll mit besonderer Rücksichtnahme begleitet werden.
Auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat sollen daher zusätzliche Festlegungen den Beschluss der Vertreter vom 25. Juni 2025 ergänzen und eine sozialverträglich schonende Anwendung der bestehenden Veräußerungsgrundsätze sicherstellen. Entsprechende Ergänzungen wurden durch die diesjährige ordentliche Vertreterversammlung am 25. Juni 2026 zu Protokoll genommen und sind damit verbindlich.
Demnach werden vorerst nur leere oder durch Umzug frei gewordene Wohnungen verkauft.
Vom Verkauf ausgenommen bleiben Wohnungen von Mitgliedern oder deren Mitwohnenden Angehörigen die…
- Erstbezieher (erster Bezug nach Errichtung des Gebäudes) sind
- hochbetragt und zum Stichtag (25.06.2025) mindestens 80 Jahre alt waren
- schwerbehindert sind
- einen Pflegegrad 2 und höher haben
- in Babelsberg mit grundschulpflichtigen Kindern wohnen
Die Karl Marx geht davon aus, dass die Veräußerung von leeren und leer werdenden Wohnungen sowie der Verkauf an wohnende Mitglieder oder deren Angehörige mehrere Jahre beanspruchen wird.
Interessierte Mitglieder oder deren Verwandte ersten Grades können ihre selbst bewohnte Eigentumswohnung jederzeit erwerben. Wer umziehen möchte, erhält drei gleichwertige Wohnungsangebote der Karl Marx. Erst danach, also zum Ende des aus heutiger Sicht über zehn Jahre prognostizierten Verkaufsprozesses, werden auch bewohnte Wohnungen unter Wahrung der ursprünglich beschlossenen sowie der ergänzenden neuen Veräußerungsgrundsätze in den Verkauf einbezogen.
Wer weder umziehen noch kaufen möchte, behält fünf Jahre Schutz vor Kündigung und Mietsteigerungen.
Bei einer Kündigung nach fünf Jahren besteht für die Mitglieder der Karl Marx ein Versorgungsanspruch in der Genossenschaft.